Handschriften-Verkauf ins Ausland gestoppt
Die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe, über die es seit einigen Wochen heftige Debatten im In- und Ausland gegeben hat, soll nicht ins Ausland verkauft werden.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Bernd Neumann (CDU) sagte am 9.10.2006 in Bonn, es werde sichergestellt, dass kein Kulturgut ins Ausland verkauft werde. Er sei sich in diesem Punkt mit Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) einig. In einem Gespräch mit Oettinger am vergangenen Freitag habe er deutlich gemacht, was auf dem Spiel stehe, sagte Neumann zum Auftakt einer Konferenz zum Kulturgüterschutz mit dem Titel »Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz« (Bonn, 9. und 10. Oktober). Dabei habe er zum Ausdruck gebracht, dass der Bund, falls das Land Baden-Württemberg einer Übertragung der Handschriften an das Haus Baden zustimme, den Antrag stellen werde, die Handschrift auf die Liste nicht veräußerbarer Kulturgüter setzen zu lassen. Baden-Württemberg teile seinen Standpunkt, und es werde vermutlich nicht nötig sein, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Ursprünglich wollte das Land Baden-Württemberg aus einem Bestand von rund 3.600 Handschriften wertvolle Stücke verkaufen, um mit dem erwarteten Erlös in Höhe von rund 70 Millionen Euro den Erhalt des Schlosses und des Münsters Salem der Markgrafenfamilie von Baden zu finanzieren. - Es steht zu hoffen, dass der rechtlich ohnehin äußerst umstrittene Verkaufsplan nunmehr gänzlich auf Eis gelegt wird und die mittelalterliche Handschriftensammlung in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zusammen bleibt.
Link: BLB Karlsruhe
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Pressemitteilung Nr. 342, 9.10.2006; ORF.at, 9.10.2006; FAZ.net, 9.10.2006
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Bernd Neumann (CDU) sagte am 9.10.2006 in Bonn, es werde sichergestellt, dass kein Kulturgut ins Ausland verkauft werde. Er sei sich in diesem Punkt mit Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) einig. In einem Gespräch mit Oettinger am vergangenen Freitag habe er deutlich gemacht, was auf dem Spiel stehe, sagte Neumann zum Auftakt einer Konferenz zum Kulturgüterschutz mit dem Titel »Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz« (Bonn, 9. und 10. Oktober). Dabei habe er zum Ausdruck gebracht, dass der Bund, falls das Land Baden-Württemberg einer Übertragung der Handschriften an das Haus Baden zustimme, den Antrag stellen werde, die Handschrift auf die Liste nicht veräußerbarer Kulturgüter setzen zu lassen. Baden-Württemberg teile seinen Standpunkt, und es werde vermutlich nicht nötig sein, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Ursprünglich wollte das Land Baden-Württemberg aus einem Bestand von rund 3.600 Handschriften wertvolle Stücke verkaufen, um mit dem erwarteten Erlös in Höhe von rund 70 Millionen Euro den Erhalt des Schlosses und des Münsters Salem der Markgrafenfamilie von Baden zu finanzieren. - Es steht zu hoffen, dass der rechtlich ohnehin äußerst umstrittene Verkaufsplan nunmehr gänzlich auf Eis gelegt wird und die mittelalterliche Handschriftensammlung in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zusammen bleibt.
Link: BLB Karlsruhe
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Pressemitteilung Nr. 342, 9.10.2006; ORF.at, 9.10.2006; FAZ.net, 9.10.2006
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